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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen sind ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.

Die Unternehmen profitieren durch das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, stellen sie doch einen geordneten betrieblichen Ablauf sicher und verringern hierdurch Betriebsstörungen/Ausfälle durch Unfälle.

Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung sollte im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses organisiert sein und sich in die betriebliche Struktur einfügen.
Der Störbalken dient zur schnelleren Orientierung
Eine schnelle Orientierung rettet Leben
Die Gefährdungsbeurteilung wird durch §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz,
§ 3 Arbeitsstättenverordnung,
§ 3 Betriebssicherheitsverordnung,
DGUV 1, § 3 und die Arbeitsstättenregel
ASR V 3 gefordert.

Durch eine gesamtheitliche Betrachtung werden Gefahren ermittelt und die daraus resultierenden Maßnahmen für das Unternehmen festgelegt.
Aus den Feststellungen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer und die Häufigkeit von Evakuierungsübungen.

In manchen Fällen kann über die Gefährdungsbeurteilung auch die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten festgestellt werden.
Grundriss als Vorlage für die Planerstellung
Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.
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