Brandschutzbeauftragter
Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten wird größtenteils über das Baurecht geregelt.
Hier wird i.d.R. für Sonderbauten wie Industriegebäude, Hochhäuser, Verkaufs- oder auch Versammlungsstätten ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben.
Unabhängig vom Baurecht fordert das Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber, dass Maßnahmen zu treffen sind, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Um dies rechtssicher umzusetzen sind die Fachkenntnisse eines Brandschutzbeauftragten erforderlich.
Im Rahmen dieser Gefahrenabwehr gestaltet er den betrieblichen Brandschutz und spielt somit eine zentrale Rolle in der Notfallorganisation.
Um die Abläufe der Notfallorganisation zu erproben organisiert der Brandschutzbeauftragte regelmäßige Evakuierungsübungen.
Betriebsausfälle werden auf diese Weise minimiert und das Unternehmen verfügt über die erforderliche Resilienz im Ereignisfall.
Durch regelmäßige Begehungen kontrolliert der Brandschutzbeauftragte den Status von organisatorischem- sowie baulich- technischen Brandschutz.
Hierbei festgestellte Optimierungsmöglichkeiten werden für den Auftraggeber dokumentiert und mit einem Lösungsvorschlag zur Umsetzung vorgeschlagen.
