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Brandschutzbeauftragter - Brandschutzfachberatung Deutschland GmbH

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Brandschutzbeauftragter

Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten wird größtenteils über das Baurecht geregelt.

Hier wird i.d.R. für Sonderbauten wie Industriegebäude, Hochhäuser, Verkaufs- oder auch Versammlungsstätten ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben.

Brandschutzbeauftragte werden in Hochhäusern gem. Hochhausrichtlinie vorgeschrieben.
Unabhängig vom Baurecht fordert das Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber, dass Maßnahmen zu treffen sind, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Um dies rechtssicher umzusetzen sind die Fachkenntnisse eines Brandschutzbeauftragten erforderlich.
Im Rahmen dieser Gefahrenabwehr gestaltet er den betrieblichen Brandschutz und spielt somit eine zentrale Rolle in der Notfallorganisation.
Brandschutz ist ein wichtiger Baustein Ihrer Notfallplanung.
Um die Abläufe der Notfallorganisation zu erproben organisiert der Brandschutzbeauftragte regelmäßige Evakuierungsübungen.

Betriebsausfälle werden auf diese Weise minimiert und das Unternehmen verfügt über die erforderliche Resilienz im Ereignisfall.
Evakuierungsübung. Damit im Notfall alle schnell in Sicherheit sind.
Durch regelmäßige Begehungen kontrolliert der Brandschutzbeauftragte den Status von organisatorischem- sowie baulich- technischen Brandschutz.

Hierbei festgestellte Optimierungsmöglichkeiten werden für den Auftraggeber dokumentiert und mit einem Lösungsvorschlag zur Umsetzung vorgeschlagen.
Brandschutz ist ein wichtiger Baustein Ihrer Notfallplanung.

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