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Evakuierung - Brandschutzfachberatung Deutschland GmbH

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Evakuierung

"Muss unser Betrieb Evakuierungsübungen durchführen?"

"Wo steht das geschrieben?"

"Wie soll sowas gemacht werden?"
Eine logische Fluchtwegbeschilderung hilft Leben retten.
Wenn in Ihrem Betrieb
Flucht- und Rettungswegpläne aushängen,
unterliegt dieser immer der Übungspflicht nach Arbeitsstättenverordnung §4 Abs. 4
Wenn Flucht- und Rettungswegpläne aushängen, unterliegt das Gebäude der Übungspflicht.
Ergänzend schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A 2.3. in Punkt 11 die jährliche Mitarbeiterunterweisung über die vorhandenen Fluchtwege vor.
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt Flucht- und Rettungswegpläne vor.
Wir bieten Ihnen die Unterstützung durch routinierte Profis und helfen bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung Ihrer Evakuierungsübungen.
Brandschutz mit Brief und Siegel.
Durch regelmäßige Übungen
wird das richtige Verhalten Ihrer Mitarbeiter
im Gefahrenfall  sichergestellt.
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