Evakuierung
"Muss unser Betrieb Evakuierungsübungen durchführen?"
"Wo steht das geschrieben?"
"Wie soll sowas gemacht werden?"
"Wo steht das geschrieben?"
"Wie soll sowas gemacht werden?"

Wenn in Ihrem Betrieb
Flucht- und Rettungswegpläne aushängen,
Flucht- und Rettungswegpläne aushängen,
unterliegt dieser immer der Übungspflicht nach Arbeitsstättenverordnung §4 Abs. 4

Ergänzend schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A 2.3. in Punkt 11 die jährliche Mitarbeiterunterweisung über die vorhandenen Fluchtwege vor.

Wir bieten Ihnen die Unterstützung durch routinierte Profis und helfen bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung Ihrer Evakuierungsübungen.

Durch regelmäßige Übungen
wird das richtige Verhalten Ihrer Mitarbeiter
im Gefahrenfall sichergestellt.