Brandschutzordnungen
Brandschutzordnungen
Brandschutzordnungen nach DIN 14096 – Rechtssichere Erstellung für Ihr Unternehmen
Eine Brandschutzordnung ist kein bürokratisches Beiwerk – sie ist ein zentrales Instrument zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten.
Sie enthält konkrete, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Handlungsanweisungen zur Brandverhütung, zur Brandbekämpfung sowie zum richtigen Verhalten im Brand- oder Schadensfall.
Wenn Sie eine rechtssichere und normgerechte Brandschutzordnung benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Was ist eine Brandschutzordnung?
Die Brandschutzordnung ist ein unternehmensinternes Regelwerk, das alle Beschäftigten, Besucher und Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben über das korrekte Verhalten im Brandfall informiert.
Die Norm DIN 14096 legt fest, wie eine Brandschutzordnung aufgebaut sein muss und unterteilt sie in die drei Teile: Teil A, Teil B und Teil C.
Brandschutzordnung Teil A – Für alle Personen im Gebäude
Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an sämtliche Personen, die sich in dem betreffenden Gebäude oder Unternehmensbereich aufhalten – also Mitarbeitende, Besucher, Lieferanten und Gäste.
Dieser Teil wird als Aushang gestaltet und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall in knapper, gut verständlicher Form.
Dazu gehören Hinweise zum Verhalten bei Brandentdeckung, zur Alarmierung der Feuerwehr sowie zu Fluchtwegen und Sammelstellen.
Brandschutzordnung Teil B – Für alle Beschäftigten
Teil B der Brandschutzordnung ist in erster Linie für die Beschäftigten des Unternehmens bestimmt.
Fremdfirmen oder auch Handwerksbetriebe, die im Unternehmen Arbeiten ausführen, können zur Einhaltung der Brandschutzordnung verpflichtet werden.
Er enthält ausführlichere Informationen und Verhaltensregeln zum vorbeugenden Brandschutz, zur Verhinderung von Rauchausbreitung, zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie zu den konkreten Maßnahmen im Brandfall.
Teil B wird in der Regel schriftlich übergeben, kann aber auch auf anderen Wegen den Mitarbeitern zugänglich sein.
Die Brandschutzordnung ist gemäß DIN mindestens jährlich zu unterweisen.
Diese Unterweisungen müssen schriftlich, mit Teilnehmerliste dokumentiert werden.
Bei Nichtbefolgung dieser Unterweisungspflicht, kann es im Schadensfall zum Versicherungsverlust kommen.
Brandschutzordnung Teil C – Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Teil C richtet sich an Beschäftigte mit speziellen Brandschutzaufgaben – etwa Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte, Objektleiter der Haustechnik oder einen Krisenstab.
Dieser Personenkreis trägt besondere Verantwortung und verfügt in der Regel über fundierte Betriebskenntnisse.
Teil C enthält detaillierte Anweisungen, wer Brandschutzverantwortlich, für die Instandhaltung/Wartung der Brandschutzeinrichtungen, die Mitarbeiterunterweisungen und das Notfallmanagement verantwortlich ist.
Weiter enthält Sie Informationen zu Alarmierungs- und Evakuierungsmaßnahmen, mit präzisen Angaben für die einzelnen Funktionsstellen wie: Brandschutzbeauftrage, Paten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Pressestelle...
Warum ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Die Pflicht zur Erstellung einer Brandschutzordnung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Vorgaben.
Neben der Arbeitsstättenregel ASR A 2.2 schreiben auch viele Landesbauordnungen – z. B. die Hessische Bauordnung (HBO) – das Vorhandensein einer Brandschutzordnung für sog. Sonderbauten vor.
Hinzu kommen Anforderungen aus Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepten und dem Arbeitsschutzgesetz.
Das Fehlen einer aktuellen Brandschutzordnung kann bei Betriebsprüfungen, Brandschauen der Feuerwehr oder im Schadensfall zu erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.
Individuell, normgerecht und rechtssicher – unsere Leistung für Sie
Jede Brandschutzordnung muss individuell auf die jeweilige Betriebsart, die Gebäudestruktur und die spezifischen Risiken des jeweiligen Unternehmens abgestimmt werden.
Eine Standardlösung von der Stange gibt es nicht.
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung maßgeschneidert – auf Basis Ihrer Nutzung und der geltenden Normen und Vorschriften.
Unsere Brandschutzordnungen sind rechtssicher formuliert, klar strukturiert und sofort einsatzbereit.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Implementierung in Ihrem Betrieb sowie die jährlich erforderliche Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter.
Brandschutzordnungen deutschlandweit - für alle Bundesländer
Wir sind als Brandschutzbeauftragte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland tätig.
Ob Frankfurt am Main oder Frankfurt an der Oder, Ahrensburg in Schleswig-Holstein oder Gerlingen in Baden-Würtemberg, Berlin, Düsseldorf, NRW und auch Bremerhaven – wir kommen zu Ihnen vor Ort und erstellen eine rechtssichere Brandschutzordnung für Ihren Betrieb.
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Routiniert, vom Entwurf bis zur Genehmigung.
