Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601/ ASR A2.3 – Normgerechte Erstellung für Ihr Gebäude
Flucht- und Rettungspläne sind in vielen öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben – und im Notfall buchstäblich lebensrettend.
Wer im Brandfall oder bei einem anderen Gefahrenereignis keine klare Orientierung hat, verliert wertvolle Sekunden.
Ein gut lesbarer, aktueller Flucht- und Rettungsplan zeigt auf einen Blick, wo der nächste Notausgang ist, wo sich Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen befinden und wie das Gebäude sicher verlassen werden kann.
Wir, die Brandschutzfachberatung Deutschland GmbH erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne normgerecht, individuell und rechtssicher – für Frankfurt, Hanau, Offenbach, Darmstadt, Gießen, Wiesbaden, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, bundesweit.
Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine vereinfachte Grundrissdarstellung eines Gebäudes oder Gebäudeabschnitts.
Er zeigt alle relevanten Informationen, die im Gefahrenfall benötigt werden: Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze, Löscheinrichtungen wie Feuerlöscher und Wandhydranten, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Verhaltensanweisungen für den Brand- und Notfall.
Ergänzt wird der Plan durch prägnant formulierte Handlungsanweisungen, die auch unter Stress schnell erfasst werden können.
Der charakteristische blaue Störbalken dient der schnellen visuellen Orientierung: Er macht deutlich, an welchem Standort im Gebäude sich der Betrachter befindet – ein entscheidender Vorteil in unübersichtlichen Situationen.
Rechtliche Grundlagen: Wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?
Die Pflicht zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich in erster Linie aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und der A 2.3 Fluchtwege und Notausgänge.
Dort ist geregelt, unter welchen Bedingungen Flucht- und Rettungspläne erstellt, ausgehängt und aktuell gehalten werden müssen.
Darüber hinaus fordern auch Landesbauordnungen, Baugenehmigungen sowie spezifische Vorschriften für bestimmte Gebäudetypen – etwa Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Versammlungsstätten oder Industriegebäude – das Vorhandensein aktueller Flucht- und Rettungspläne.
In Hessen gilt ergänzend die Hessische Bauordnung (HBO), die in verschiedenen Fällen entsprechende Anforderungen stellt.
Das Fehlen von Flucht- und Rettungsplänen oder der Einsatz veralteter, nicht mehr normgerechter Pläne kann im Schadensfall zu haftungsrechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber und Gebäudebetreiber führen.
Inhalt eines normgerechten Flucht- und Rettungsplans
Ein Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 / ASR A 1.3 / ASR A 2.3 enthält folgende Elemente:
- Vereinfachter Grundriss des jeweiligen Gebäudeabschnitts oder Stockwerks
- Eingezeichnete Fluchtwege und Notausgänge mit Richtungspfeilen
- Störbalken zur schnellen Orientierung zum Standort des Betrachters
- Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten und anderen Löschhilfen
- Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen (Bsp. Verbandkasten, Defibrillator)
- Lage von Sammelstellen außerhalb des Gebäudes
- Notrufnummern und Verhaltensanweisungen im Brandfall
Die Pläne werden in genormten Formaten – in der Regel DIN A3 oder DIN A2 – erstellt und sind so zu positionieren, dass sie für alle Personen gut sichtbar sind.
Wie werden Flucht- und Rettungspläne erstellt?
Für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen benötigen wir als Grundlage eine Beschreibung Ihres Gebäudes sowie – wenn vorhanden – bestehende Grundrissdateien.
Die Erstellung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- Liegen bereits digitale Grundrissdateien im DWG- oder PDF-Format vor, können diese als Ausgangsbasis genutzt und entsprechend aufbereitet werden.
- Sind vorhandene, ältere Flucht- und Rettungspläne vorhanden, können diese überarbeitet und auf den aktuellen Normenstand gebracht werden.
- Stehen keine Unterlagen zur Verfügung, führen wir ein manuelles Aufmaß vor Ort durch und erstellen den Plan auf dieser Grundlage.
- Unabhängig vom Ausgangsmaterial erhalten Sie von uns fertige Flucht- und Rettungspläne, die den Anforderungen der aktuellen Normen entsprechen und sofort ausgehängt werden können.
Aktualisierungspflicht: Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell sein
Viele Unternehmen unterschätzen, dass Flucht- und Rettungspläne nicht einmalig erstellt und dann dauerhaft verwendet werden können.
Veränderungen im Gebäude, Umbauten, neue Nutzungsbereiche, geänderte Fluchtwege oder neue Sicherheitseinrichtungen machen eine Aktualisierung der Pläne erforderlich.
Veraltete Pläne können im Notfall zu gefährlichen Fehlentscheidungen führen – und sind darüber hinaus rechtlich nicht mehr konform.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Erstellung, sondern auch die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer vorhandenen Flucht- und Rettungspläne an.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Pläne jederzeit den aktuellen Gegebenheiten vor Ort entsprechen.
Flucht- und Rettungspläne für alle Gebäudetypen
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne für sämtliche Gebäude- und Nutzungsarten: Bürogebäude und Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagerhallen, Schulen und Kindertagesstätten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Hotels und Beherbergungsbetriebe, Einkaufszentren und Einzelhandelsflächen, Versammlungsstätten und Veranstaltungshallen sowie öffentliche Gebäude und Behörden.
Für jede Nutzungsart berücksichtigen wir die spezifischen normativen Anforderungen und Besonderheiten des jeweiligen Gebäudes.
Flucht- und Rettungspläne in Frankfurt, Hessen und bundesweit
Wir sind als Brandschutzbeauftragte in der gesamten Rhein-Main-Region sowie in ganz Hessen und Deutschland tätig.
Ob Sie Flucht- und Rettungspläne in Frankfurt, Hanau, Offenbach, Darmstadt, Gießen, Wiesbaden, Bad Homburg, Friedberg oder Wetzlar benötigen – wir kommen zu Ihnen vor Ort, nehmen das Aufmaß und erstellen Ihre Pläne normgerecht und zuverlässig.
Auf Wunsch realisieren wir auch bundesweite Projekte mit mehreren Standorten.