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Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 – Professionelle Erstellung für Ihr Gebäude

Der Störbalken dient zur schnelleren Orientierung
Ein Feuerwehrplan ist weit mehr als eine technische Zeichnung – er ist ein lebensrettendes Werkzeug für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und ein zentrales Element des vorbeugenden Brandschutzes.

Er liefert den Einsatzkräften im Ernstfall alle relevanten Informationen über Ihr Gebäude – schnell, übersichtlich und normgerecht.

Wenn Sie einen rechtssicheren und normgerechten Feuerwehrplan benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Was ist ein Feuerwehrplan?

Eine schnelle Orientierung rettet Leben
Ein Feuerwehrplan ist ein maßstabsgerechter Gebäudeplan, der speziell für die Feuerwehr erstellt wird.

Er zeigt die für einen Einsatz relevanten Informationen auf einen Blick: Zugänge, Löschwasserversorgung, brandschutztechnische Einrichtungen, Gefahrenstoffe, Elektroverteilungen und Fluchtwege.

Die Norm DIN 14095 regelt verbindlich Inhalt, Aufbau und Darstellung von Feuerwehrplänen.

Sie legt unter anderem Farben, Symbole, Maßstäbe und die erforderlichen Inhalte fest, damit die Einsatzkräfte jedes Feuerwehrplans sofort und intuitiv lesen können – unabhängig davon, von welchem Unternehmen oder Planungsbüro er erstellt wurde.

Für welche Gebäude sind Feuerwehrpläne erforderlich?

Grundriss als Vorlage für die Planerstellung
Feuerwehrpläne sind für alle Gebäude erforderlich, bei denen aufgrund der Größe, der Nutzungsart oder besonderer Gefahrenpotenziale ein erhöhter Informationsbedarf für die Feuerwehr besteht.

Dazu zählen insbesondere:

  • Sonderbauten wie Büro- und Verwaltungsgebäude ab einer bestimmten Nutzfläche
  • Industriebetriebe und Produktionsanlagen mit besonderen Brandlasten oder Gefahrstoffen
  • Krankenhäuser, Pflegeheime und Schulen mit eingeschränkter Mobilität der Nutzer
  • Einkaufszentren, Hotels und Versammlungsstätten mit hohem Personenaufkommen
  • Parkhäuser und Tiefgaragen mit komplexer Erschließung
  • Lager- und Logistikgebäude mit hohem Brandlastpotenzial

Die Pflicht zur Erstellung eines Feuerwehrplans ergibt sich aus Landesbauordnungen, Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepten sowie behördlichen Auflagen.

In vielen Bundesländern – darunter Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – ist ein aktueller Feuerwehrplan ausdrücklich vorgeschrieben.

Was muss ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 enthalten?

Eine schnelle Orientierung rettet Leben
Ein normgerechter Feuerwehrplan nach DIN 14095 besteht aus mehreren Blättern und enthält folgende Informationen:

Übersichtsplan (Lageplan):
Der Übersichtsplan zeigt das Grundstück mit allen Gebäuden, Zufahrten für Feuerwehrfahrzeuge, Aufstellflächen, Löschwasserentnahmestellen sowie Hydranten und Löschwasserbehältern.

Geschosspläne:
Für jedes Geschoss wird ein eigener Plan erstellt.
Dieser zeigt Raumnutzungen, Treppenräume, Aufzüge, Brandabschnitte, Brandschutztüren und -tore, Fluchtwege sowie die Lage aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

Einzeichnung brandschutztechnischer Einrichtungen:
Hierzu zählen unter anderem: Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschanlagen (Sprinkler, CO₂), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), automatische Brandmeldeanlagen (BMA) mit Feuerwehrlaufkarte, Gaslöschanlagen sowie Hausalarmzentrale und Feuerwehrinformationszentrale (FIZ).

Gefahrenschwerpunkte:
Lager von Gefahrstoffen, Druckgasbehälter, elektrische Anlagen und Unterverteilungen sowie besondere bauliche oder technische Gefahrenpotenziale werden farblich und symbolisch hervorgehoben.

Legende und Deckblatt:
Eine normgerechte Legende erklärt alle verwendeten Symbole.
Das Deckblatt enthält Objektadresse, Erstellungsdatum, Versionsnummer und Kontaktdaten des Ansprechpartners.

Warum ist ein aktueller Feuerwehrplan so wichtig?

Im Einsatzfall zählt jede Sekunde.
Die Feuerwehr muss sofort wissen, wo sich Treppenräume, Brandmeldeanlage, Absperrschieber für Gas und Wasser sowie gefährliche Stoffe befinden.

Ein veralteter oder fehlerhafter Feuerwehrplan kann Einsatzkräfte gefährden und wertvolle Zeit kosten.

Ein fehlender oder nicht aktueller Feuerwehrplan kann darüber hinaus im Schadensfall zu erheblichen haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Feuerwehrpläne müssen zudem regelmäßig aktualisiert werden – bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder wenn sich sicherheitsrelevante Einrichtungen im Gebäude verändern.

Spätestens bei Brand- und Gefahrenschauen wird das Vorhandensein und die Aktualität von Feuerwehrplänen geprüft.

Als Faustregel gilt: Eine Überprüfung muss mindestens alle zwei Jahre erfolgen.
Grundriss als Vorlage für die Planerstellung

Feuerwehrpläne und Fluchtwegpläne – der Unterschied

Eine schnelle Orientierung rettet Leben
Feuerwehrpläne und Fluchtwegpläne werden häufig verwechselt oder gleichgesetzt – sie erfüllen jedoch grundlegend verschiedene Zwecke:

Der Fluchtwegplan (auch Flucht- und Rettungsplan) richtet sich an die Nutzer des Gebäudes.
Er zeigt, wie Mitarbeitende und Besucher im Brandfall das Gebäude schnell und sicher verlassen können.

Der Feuerwehrplan hingegen richtet sich ausschließlich an die Einsatzkräfte der Feuerwehr.
Er enthält deutlich detailliertere und technisch spezifischere Informationen, die für den aktiven Einsatz zur Brandbekämpfung und Menschenrettung erforderlich sind.

Beide Dokumente sind eigenständige Pflichtdokumente – eines ersetzt nicht das andere.

Individuell, normgerecht und rechtssicher – unsere Leistung für Sie

Jeder Feuerwehrplan muss individuell auf die konkrete Gebäudestruktur, die spezifische Nutzung und die vorhandenen brandschutztechnischen Einrichtungen abgestimmt werden. Ein generisches Standarddokument erfüllt diese Anforderungen nicht.

Wir erstellen Ihren Feuerwehrplan vollständig nach DIN 14095 – maßgeschneidert, normgerecht, in enger Abstimmung mit Ihnen auch mit der zuständigen Dienststelle der Feuerwehr.

Unsere Feuerwehrpläne sind:

  • Normkonform nach DIN 14095 in aktueller Fassung
  • Behördlich abgestimmt – wir koordinieren Prüfung und Genehmigung mit der zuständigen Feuerwehr
  • Klar und lesbar – strukturiert nach einheitlichen Symbolen und Farben
  • Fortlaufend aktualisierbar – wir begleiten Sie auch bei späteren Änderungen

Auf Wunsch übernehmen wir auch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Feuerwehrpläne.
Grundriss als Vorlage für die Planerstellung

Feuerwehrpläne deutschlandweit – für alle Bundesländer

Eine schnelle Orientierung rettet Leben
Wir sind als Brandschutzbeauftragte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland tätig.

Ob Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin, Köln oder Stuttgart – wir erstellen normgerechte Feuerwehrpläne für Ihr Objekt, unabhängig von Standort und Bundesland.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihren Feuerwehrplan routiniert, vom ersten Entwurf bis zur behördlichen Genehmigung.

Häufig gestellte Fragen zu Feuerwehrplänen

Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?
Feuerwehrpläne dürfen von fachkundigen Personen erstellt werden – in der Praxis sind das Brandschutzfachplaner, Brandschutzbeauftragte oder spezialisierte Ingenieurbüros.

Was kostet ein Feuerwehrplan?
Die Kosten für einen Feuerwehrplan richten sich nach der Größe und Komplexität des Gebäudes sowie der Anzahl der Geschosse und Sonderbereiche. Wir erstellen Ihnen auf Anfrage ein transparentes, unverbindliches Angebot.

Wie oft muss ein Feuerwehrplan aktualisiert werden?
Feuerwehrpläne sind bei baulichen oder nutzungsbezogenen Änderungen zu aktualisieren. In der DIN 14095 wird ein Zeitrahmen von mind. alle zwei Jahre für eine Überprüfung genannt, sowie nach jeder relevanten Änderung am Gebäude oder an den Brandschutzeinrichtungen.

Müssen Feuerwehrpläne bei der Feuerwehr eingereicht werden?
In vielen Kommunen und Bundesländern ist die Hinterlegung eines Feuerwehrplans bei der örtlichen Feuerwehr und/oder Leitstelle vorgeschrieben bzw. zumindest dringend empfohlen. Wir klären dies für Ihr Objekt im Rahmen unserer Beauftragung.
Grundriss als Vorlage für die Planerstellung
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